[ Auszug: (1) Übernimmt der Pächter eines Grundstücks das Inventar zum Schätzwert
mit der Verpflichtung, es bei Beendigung des Pachtverhältnisses zum
Schätzwert zurückz ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]